Tarife 2022
Die nachfolgenden Tarife, welche wir den Kunden in Rechnung stellen, decken die Kosten der Spitex nicht. Die Gemeinden Arth und Lauerz tragen einen Teil der Restkosten. Damit auch Leistungen wie z.B. Fusspflege oder Beratung für pflegende Angehörige weiterhin angeboten werden können, sind wir auf Mitgliederbeiträge und Spenden angewiesen.
Pflegerische Leistungen
a) Pflegetarife für Krankenkassen-Versicherte (KLV-Tarife)
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) von den Versicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor.
Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 76.90 / Std.
Behandlungspflege Fr. 63.00 / Std.
Grundpflege Fr. 52.60 / Std
+ 10% Patientenbeteiligung (max. Fr. 7.65 / Tag)*
*Gemäss Krankenversicherungsgesetz werden den Kunden - neben Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse - eine Patientenbeteiligung von 10% (jedoch max. Fr. 7.65 pro Tag) des kassenpflichtigen Betrags belastet. In finanziellen Härtefällen können Kunden bei ihrer Gemeinde ein Gesuch um Erlass der Patientenbeteiligung einreichen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Patientenbeteiligung befreit.
b) Pflegetarife für Unfall- und Militär-Versicherte
ohne Patientenbeteiligung
Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 114.96 / Std.
Behandlungspflege Fr. 99.96 / Std.
Grundpflege Fr. 90.00 / Std.
c) Extraleistungen / Vollkosten (Tarife gültig bis 30. April 2023)
Durch Versicherungen nicht gedeckte Pflege-Leistungen (siehe Blatt "Pflege"): werden zu Vollkosten, ohne Patientenbeteiligung abgerechnet.
Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 161.65 / Std.
Behandlungspflege Fr. 140.50 / Std.
Grundpflege Fr. 114.85 / Std.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen müssen von den Kunden selber bezahlt werden. Die meisten Krankenkassen Zusatzversicherungen übernehmen jedoch einen Teil der Kosten. Bezüger von Ergänzungsleistungen können ihre Rechnungen bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag an ihre AHV-Ausgleichskasse weiterleiten. Minimale Einsatzdauer 1 Stunde. Längere Einsätze werden pro 10 Minuten abgerechnet.
Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 76.90 / Std.
Einsatz Fr. 35.00 / Std.
Sozialtarif (durch Spendenfond vergünstigt) Fr. 27.00 / Std.**
Wegpauschale Fr. 6.00 / Einsatz
**Voraussetzungen für Sozialtarif (es müssen alle Kriterien erfüllt sein):
- Spitex erhält vom Kunden jährlich eine Kopie der Bestätigung der Krankenkassen-Prämienverbilligung
- Kunde erhält keine AHV-Ergänzungsleistungen
- Vergünstigte Tarife werden erst nach Erhalt der notwendigen Unterlagen gewährt
-> Weitere Informationen siehe Blatt „Spendenfonds-Dienstleistungen"
Mütter-/Väterberatung
Einschreibegebühr Fr. 30.00 / einmalig
Persönliche Beratungen, Hausbesuche gratis
-> Weitere Informationen siehe Blatt „Mütter-/Väterberatung"
Krankenmobilien Vermietung und Verkauf
Krücken pro Paar (nur Verkauf) Fr. 40.00 1)
Rollator-Miete Fr. 8.00 / Woche 2)
Rollstuhl-Miete Fr. 14.00 / Woche 2)
1) Ihre Krankenkasse übernimmt gegen Arztzeugnis Fr. 21.- dieses Artikels
2) plus einmalige Grundtaxe (Reinigung und Bereitstellung) Fr. 20.-
Weitere Artikel auf Anfrage. Mietartikel werden zu Wochentarifen abgerechnet. Eine begonnene Woche zählt als ganze Woche. Die Krankenkassen oder AHV-Ergänzungsleistungen übernehmen je nach Versicherung und Artikel einen Teil der Kosten. Artikel müssen abgeholt werden, Lieferungen werden verrechnet (siehe Sonderleistungen/Botengänge)
Fusspflege (nicht medizinische)
Nur für Kunden, welche bereits Spitex Leistungen (Pflege und/oder Hauswirtschaft) beziehen. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sind jedoch durch den Spendenfond vergünstigt.
Spitex-Kunden Fr. 80.00 / Stunde
Spitex-Kunden Sozialtarif Fr. 40.00**/ Stunde
Wegpauschale Fr. 6.00 / Einsatz
(wenn Behandlung bei Kunden zu Hause)
Hinweis: Medizinische Fusspflege (z.B. für Diabetiker) ist krankenkassenanerkannt und wird über die KLV-Pflegetarife abgerechnet.
** Voraussetzungen für Sozialtarif:
- Spitex erhält vom Kunden jährlich eine Kopie der Bestätigung zur Krankenkassen-Prämienverbilligung oder eine Kopie der Bestätigung der AHV-Ergänzungsleistungen
- Vergünstigte Tarife werden erst nach Erhalt der notwendigen Unterlagen gewährt
-> Weitere Details siehe Blatt „Spendenfonds-Dienstleistungen"
Sonderleistungen / Botengänge
Nur für Kunden, welche bereits Spitex Leistungen (Pflege und/oder Hauswirtschaft) beziehen und bei genügend personellen Ressourcen. Sonderleistungen, wie z.B. Medikamente beim Arzt holen oder Lieferungen von Krankenmobilien, werden in 15-Min.-Schritten direkt mit den Kunden abgerechnet und sind nicht Krankenkassen anerkannt.
Sonderleistungen / Botengänge Fr. 20.00 / pro 15 Min.
angefangene Minuten werden auf die nächsten 15 Min. hochgerechnet
Verhinderungsfall
Kurzfristige Abmeldungen Fr. 50.00 / Pauschal
Einsätze welche kurzfristig abgesagt oder gar nicht abbestellt werden, werden in Rechnung gestellt. Die Fristen entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Punkt 3.2.
Im Falle eines unvorhergesehenen Spitaleintritts oder bei Todesfall erfolgt keine Verrechnung.
Finanzielle Härtefälle
Übersteigen die Kosten für Hauswirtschaft, Fusspflege oder Krankenmobilien Ihre finanziellen Möglichkeiten, so kann bei der Spitex ein Gesuch um Beitrag aus dem Spendenfond gestellt werden. Senden Sie uns dazu Ihr Gesuch zusammen mit Ihrem Entscheid der Krankenkassen-Prämienverbilligung oder Entscheid der Ergänzungsleistungen. Der Vorstand entscheidet anschliessend über Ihr Gesuch.